KFE - Mindestlohnansätze
Die den Arbeitgebern/Arbeitgeberinnen angerechneten Minimalansätze hängen von der geleisteten Arbeit ab. Der Stundenlohn umfasst die Arbeitgeberbeiträge (8.8%) und die Verwaltungskosten (2%). Für die Sonderabgabe des Bundesamts für Migration wird kein Abzug vorgenommen.
- Baugewerbe : CHF 34.20
- Gastgewerbe : CHF 23.38
- Reinigungen : CHF 22.02
- Landwirtschaft : CHF 15.98
- Gatsgewerbe Bergregion: CHF 21.05
- Malerarbeiten: CHF 30.21
- Gärtnerei (Baumschule und Produktion): CHF 23.88
- Gärtnerei (Garten- und Landschaftsbau): 24.42
- Gipserarbeiten: CHF 31.08
- Automechanik: CHF 27.64
- Plattenlegen: CHF 31.50
- Detailhandel: CHF 27.13
- Andere Arbeiten : der Mindestlohn darf Fr. 20.- nicht unterschreiten
