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FAQ 2, 5

Was ist ein(e) Vorläufig Aufgenommene(r)?
Vorläufig Aufgenommene sind Personen, die auf ihr Asylgesuch vom Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) eine negative Antwort erhalten. Die Rückkehr ins Heimatland ist jedoch (gegenwärtig) unzumutbar. Sie können in der Schweiz bleiben und haben einen Ausweis F.

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