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FAQ 3

Was ist ein Flüchtling?
Anerkannte Flüchtlinge sind Personen, die auf ihr Asylgesuch eine positive Antwort erhalten. Sie haben einen Ausweis B (Aufenthaltsbewilligung). Nach fünf Jahren wird ihnen automatisch ein Ausweis C (Niederlassungsbewilligung) ausgestellt.

Gemäss Art. 3 Asylgesetz (AsylG) vom 26.Juni 1998 wird der Begriff "Flüchtling" wie folgt definiert:

"1 Flüchtlinge sind Personen, die in ihrem Heimatstaat oder im Land, in dem sie zuletzt wohnten, wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Anschauungen ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind oder begründete Furcht haben, solchen Nachteilen ausgesetzt zu werden.

2 Als ernsthafte Nachteile gelten namentlich die Gefährdung des Leibes, des Lebens oder der Freiheit sowie Massnahmen, die einen unerträglichen psychischen Druck bewirken. Den frauenspezifischen Fluchtgründen ist Rechnung zu tragen."

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