Direkt zum Inhalt

FAQ 13

Dürfen Asyl Suchende arbeiten?
Drei Monate nach der Einreise dürfen Asyl Suchende offiziell arbeiten. Es ist Sache des Asyl Suchenden einen Arbeitgeber zu finden. Dieser muss eine Bewilligung bei der Arbeitsmarktbehörde sowie das Einverständnis der Gemeinde und der zuständigen Migrationsbehörde einholen. Asyl Suchende mit einem Hängigen Vollzug der Wegweisung (=rechtskräftig abgelehntes Asylgesuch und abgelaufene Ausreisefrist) dürfen nicht arbeiten, respektive es wird ihnen die Arbeitsbewilligung entzogen.

zurück
by raptus ag Asyl Biel und Region Asile Bienne et Region